Abschlussprüfung
            

Abschlussprüfung 2020

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (im Weiteren BDO), ist von der Hauptversammlung 2020 erneut zum Abschlussprüfer der Software AG gewählt worden. BDO berät die Software AG außerdem bei einzelnen steuerlichen Sachverhalten im Zusammenhang mit Steuererklärungen und steuerlichen Außenprüfungen. Zustimmungspflichtige Nichtprüfungsleistungen dürfen von BDO ab dem 1. Januar 2020 nur noch erbracht werden, wenn und insoweit diese vom Prüfungsausschuss gemäß dem gesetzlich vorgesehenen Billigungsverfahren gebilligt worden sind. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen BDO und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Software AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen könnten, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Der Aufsichtsrat, vertreten durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, hat gemäß Hauptversammlungsbeschluss dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilt und mit ihm das Honorar vereinbart. Im Rahmen der Auftragserteilung vereinbart der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex. BDO nimmt an den Beratungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Vor Erteilung des Prüfungsauftrags hat sich der Prüfungsausschuss von der Unabhängigkeit der BDO überzeugt.

Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG prüft die Software AG seit 1997. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der BDO geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Unterzeichner des Bestätigungsvermerks und innerhalb der BDO für die Prüfung zuständig sind die Herren Wirtschaftsprüfer Ralf Pfeiffer und Klaus Eckmann. Herr Klaus Eckmann ist zum dritten Mal für die Prüfung zuständig, und Herr Ralf Pfeiffer war zum zweiten Mal bei der Prüfung des Jahresabschlusses tätig.

Den Bestätigungsvermerk des Abschlusses für 2020 finden Sie hier.

Der Konzernabschluss der Software AG wird in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Hierbei wurden die zum 31. Dezember 2020 anzuwendenden IFRS und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet.

Weitere Informationen zu den Rechnungslegungsvorschriften finden Sie hier.

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