Vergütungssysteme und Bericht
            

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                Vergütungssystem Vorstand
            

Das aktuelle Vorstandsvergütungssystem gilt seit dem 17. Mai 2023. Es wurde vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a I AktG sowie dem Corporate Governance Kodex beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 79,14 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.

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                Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
            

Entsprechend § 113 Abs. 3 AktG und § 14 der Satzung hat die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2021 einen Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gefasst. Das der Hauptversammlung vorgelegte System, auf dem die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats basiert, wurde mit einer Mehrheit von 99,91 % der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen.

 Das beschlossene System finden Sie in der Einladung, Agenda und Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 „Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für Aufsichtsräte gemäß Paragraph 14 der Satzung“.  

Die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 finden Sie hier.

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