Namensaktien
            

Erster Handelstag der Software AG Namensaktie: 2. Oktober 2017

Neu: ISIN DE000A2GS401 (neu: WKN A2GS40)

Börsenkürzel bleibt unverändert: SOW

WAS IST EINE NAMENSAKTIE?
Aktiengesellschaften haben die Möglichkeit, ihr Grundkapital entweder in Namens- oder in Inhaberaktien einzuteilen. Beide Aktienarten gewähren den Aktionären dieselben Rechte. Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien einzutragen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 1 und 2 AktG). Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. 

WELCHE VORTEILE HAT DER AKTIONÄR?
Durch die Namensaktie wird der direkte Dialog der Gesellschaft mit dem Aktionär ermöglicht. Der Aktionär kann schneller und gezielter von der Gesellschaft, gerade in Bezug auf die Hauptversammlung informiert werden. Die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation (z. B. per E-Mail oder über eine Internet-Seite), insbesondere im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, werden vereinfacht. 

WELCHE VORTEILE HAT DIE GESELLSCHAFT?
Durch das Aktienregister kennt die Gesellschaft den Aktionärskreis, die Aktionärsstruktur und ist in der Lage, alle Aktionäre - sofern sie im Aktienregister eingetragen sind - direkt anzusprechen. Auch eine gezieltere und damit effektivere Investor Relations-Arbeit wird ermöglicht. Des Weiteren werden der Gesellschaft Kosteneinsparungsmöglichkeiten eröffnet. 

HABEN SICH DIE RECHTE DER AKTIONÄRE DURCH DIE UMSTELLUNG GEÄNDERT?
Die Rechtsstellung der Software AG Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen sind, wurde durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautenden Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert, wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch bei der Dividendenzahlung hat sich nichts für den Aktionär geändert. 

GILT EINE ERTEILTE DAUERVOLLMACHT WEITERHIN?
Die allgemeine, befristete Depotvollmacht (Dauervollmacht) für mehrere Gesellschaften gilt auch für Namensaktien. 

WER KANN EINBLICK IN DAS AKTIENREGISTER NEHMEN UND WO?
In das Aktienregister kann jeder Aktionär in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Einblick nehmen. Allerdings kann der Aktionär nur in die zu ihm geführten Daten Einblick nehmen. 

WERDEN DIE IM AKTIENREGISTER GESPEICHERTEN DATEN WEITERGEMELDET?
Nein, eine Weitermeldung erfolgt nicht. Die Daten sind ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft bestimmt. 

WIE WIRD DER DATENSCHUTZ ÜBERWACHT?
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz wird die Überwachung durch den bestellten Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Unternehmens und die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde vorgenommen. 

WANN WERDEN DIE IM AKTIENREGISTER GESPEICHERTEN DATEN GELÖSCHT?
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Aktionär seine Software AG Aktien vollständig veräußert hat, soweit aus rechtlichen Gründen nicht eine Aufbewahrungspflicht besteht. Es werden die gesetzlichen Regeln zum Datenschutz und zur Datenspeicherung beachtet. 

WIE VERLÄUFT DIE EINTRAGUNG INS AKTIENREGISTER?
Der Aktionär muss nicht aktiv werden. Die Depotbank nimmt die Eintragung kostenlos vor. 

WIE ERFOLGT DIE ANMELDUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG?
Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre oder die eingetragene Bank erhalten die Einladung für die Hauptversammlungen direkt durch die Software AG. Die Einladung enthält ein Anmeldeformular, mit dem sich der Aktionär wie gewohnt anmelden kann. 

SIND NAMENSAKTIEN EBENSO FREI HANDELBAR WIE INHABERAKTIEN?
Ja. Einschränkungen der Handelbarkeit bestehen lediglich bei sogenannten vinkulierten Namensaktien, die aber nur in seltenen Fällen bei börsennotierten Gesellschaften genutzt werden. Dies ist bei der Software AG nicht der Fall. 

ENTSTEHEN DEM AKTIONÄR LAUFENDE KOSTEN DURCH DIE FÜHRUNG EINES AKTIENREGISTERS BEI DER GESELLSCHAFT UND ERHÖHEN SICH DIE DEPOTENTGELTE?
Durch die Führung des Aktienregisters entstehen dem Aktionär keine direkten Kosten, da die Kosten in diesem Zusammenhang grundsätzlich von der Gesellschaft getragen werden. Die Kosten für die Verwahrung von Namensaktien sind typischerweise in den allgemeinen Depotentgelten enthalten, die für Inhaber- und Namensaktien gleichermaßen gelten. Insoweit ändern sich auch die Depotentgelte für den Aktionär durch die Umstellung grundsätzlich nicht. Einzelheiten der Depotführung liegen aber auch hier in der Verantwortung der depotführenden Bank. 

MÜSSEN NAMENS- UND ADRESSÄNDERUNGEN DER GESELLSCHAFT MITGETEILT WERDEN?
Grundsätzlich müssen Aktionäre Namens- und Adressänderungen unverzüglich ihrer Depotbank mitteilen. Die Depotbanken wiederum übermitteln diese Änderungen an die Gesellschaft oder den technischen Dienstleister, der das Aktienregister führt. 

WIE LAUTET DIE AKTUELLE WKN UND ISIN?
Die Aktien der Software AG unter der WKN A2GS40 (ISIN DE000A2GS401) als auf den Namen lautende Stückaktien der Software AG gehandelt. 

IN WELCHEM VERHÄLTNIS WURDEN DIE INHABERAKTIEN AUF NAMENSAKTIEN UMGESTELLT?
Das Verhältnis betrug 1:1, d.h. die Anzahl der Aktien im Depot hat sich nicht geändert. 

GAB ES WÄHREND DER UMSTELLUNG EINE UNTERBRECHUNG DES BÖRSENHANDELS?
Nein, es kam zu keiner Handelsunterbrechung.

Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktienin auf den Namen lautende Stückaktien nach § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Veröffentlichung gemäß § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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