Entsprechenserklärung
            

Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat der Software AG, Darmstadt,
zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat der Software AG haben zuletzt am 30. Januar 2023 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.

Silver Lake, ein global führendes Technologie-Investmentunternehmen, hat am 18. Dezember 2023 gemeinsam mit der Mosel Bidco SE, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Silver Lake verwaltet oder beraten werden („Silver Lake“), die Entscheidung bekanntgegeben, ein Delisting-Angebot für alle ausstehenden Aktien der Software AG zu unterbreiten. Mit Wirksamwerden des Delistings besteht für die Software AG keine Verpflichtung mehr, eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben und zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gefolgt wird.

Vor diesem Hintergrund aktualisieren Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung vom 30. Januar 2023 wie folgt: 

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Software AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 30. Januar 2023 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) mit folgender Ausnahme entsprochen hat und diesen, solange die Pflicht zur Abgabe der Entsprechenserklärung auf die Software AG Anwendung findet, auch künftig entsprechen wird: 

Gemäß Empfehlung C.5 des Kodex soll ein Vorstandsmitglied einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen. Herr James M. Whitehurst ist seit Oktober 2023 Interim CEO und President der Unity Technologies Inc., einer US-amerikanischen börsennotierten Aktiengesellschaft mit Sitz in San Francisco, Kalifornien. Daneben nimmt Herr Whitehurst, einschließlich seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Software AG, insgesamt vier Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen im Sinne der Empfehlung C.5 wahr. Herr Whitehursts Positionen außerhalb der Software AG haben zu keinem Zeitpunkt die Erfüllung seiner Pflichten als Mitglied des Aufsichtsrats der Software AG beeinträchtigt; dies wird auch für die Zukunft nicht erwartet.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass der Aufsichtsrat im Januar 2021 ein neues Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen hat, welches im Jahr 2022 sowie im Jahr 2023 jeweils weiterentwickelt wurde und welches den Empfehlungen des DCGK vollumfänglich entspricht. Die Hauptversammlung der Software AG hat das weiterentwickelte Vergütungssystem zuletzt am 17. Mai 2023 gebilligt Die Vorgaben des angepassten Vergütungssystems werden bei dem Abschluss von Anstellungsverträgen mit neuen Vorstandsmitgliedern oder der Änderung bestehender Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern berücksichtigt. Ein laufender Vorstandsdienstvertrag wurde zum 1. August 2023 an das neue Vergütungssystem angepasst.

Darmstadt, den 13. Februar 2024

Software AG

Der Vorstand
Sanjay Brahmawar
Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat
Christian Yannick Lucas
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Robert Hildebrandt
Director Investor Relations
Software AG
Uhlandstr. 12
D-64297 Darmstadt
Tel: +49-6151-92-1040
Mobil: +49-151-5764-4040
Email: robert.hildebrandt@softwareag.com

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Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex.

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