Das aktuelle Vorstandsvergütungssystem gilt seit dem 17. Mai 2023. Es wurde vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a I AktG sowie dem Corporate Governance Kodex beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 79,14 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.
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