Der Betriebsrat
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung, wie sie in Deutschland gilt. Dieses Gesetz wurde im Jahr 1919 verabschiedet und
mehrfach aktualisiert; auf ihm fußen viele wesentliche Arbeitnehmerrechte. Diese teilen sich ein in:
Das einfachste und zugleich umfassendste Recht ist das Informationsrecht: Zu allen Angelegenheiten, die einen Arbeitnehmer betreffen können, hat der Betriebsrat ein Informationsrecht.
Die nächste Stufe erfasst das Beratungsrecht: Es begründet das Recht zur Beratung seitens des Betriebsrats z.B. in Sachen Personalplanung auf Abteilungsebene, Gestaltung von Arbeitsplätzen oder technischen Änderungen (z.B. MS365). Darüber hinaus ist ein sehr wichtiger Ausschuss in größeren Betrieben der Wirtschaftsausschuss. Dort muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat vollumfänglich Auskunft geben über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss ist mit von den lokalen Betriebsräten entsandten Vertretern und einem Arbeitgebervertreter besetzt und hat beratende Funktion. Die dabei erhaltenen Informationen dürfen nicht an die Belegschaft oder nach außen kommuniziert werden.
Die Mitbestimmung ist das höchste Gut für eine Arbeitnehmervertretung. Eine personelle Maßnahme muss dem Betriebsrat vorgelegt werden und er kann dieser aus gewichtigen Gründen widersprechen. Ein gewichtiger Grund kann z.B. sein, wenn ein Mitarbeiter von Kündigung bedroht ist und zugleich eine freie Stelle an eine externe Person vergeben werden soll. Bei der Software AG greift in einem solchen Fall eine Betriebsvereinbarung. Betriebsvereinbarungen sind die „Gesetze“ der Unternehmen. Ein Mitarbeiter darf nie schlechter gestellt werden, als es in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Mitbestimmung besteht bei Themen rund um Arbeitszeit und Arbeitsort (auch bzgl. dem hybriden Arbeiten), Verteilung der Gehaltserhöhungen und vielen weiteren Punkten.
Der Betriebsrat ist verpflichtet, den Mitarbeitern Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen. Dafür werden regelmäßig Betriebsversammlungen einberufen, die jeder Mitarbeiter während der Arbeitszeit besuchen kann. Weiterhin gilt, dass der Arbeitgeber einen Betriebsrat nicht in der Ausübung seiner Tätigkeit behindern darf. Das heißt: Ein Betriebsrat entscheidet, wieviel Zeit er für die Gremiumsarbeit benötigt; das gilt auch für die nicht-freigestellten Arbeitnehmervertreter. Das darf sich für das Betriebsratsmitglied nicht zum Nachteil in der eigentlichen Tätigkeit auswirken und bedeutet zudem, dass ein Betriebsratsmitglied einen erweiterten Kündigungsschutz genießt.
Software AG ist ein Unternehmen mit ca. 1500 Mitarbeitern in Deutschland. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann ab fünf (wahlberechtigten) Mitarbeitern ein Betriebsrat gegründet werden. Ein Betriebsrat ist ein lokales Gremium, daher wird für jede Niederlassung ein separater Betriebsrat gegründet. Die Entscheidung, ob es einen Betriebsrat geben soll, treffen die Mitarbeiter jeder einzelnen Niederlassung eigenständig.
Einige Entscheidungen, die nach dem Gesetz gefällt werden können, betreffen mehrere oder alle Niederlassungen. Hier gibt es die Möglichkeit Gesamtbetriebsräte zu bilden, wie es alle drei Firmen der Software AG (Software AG, Software AG Deutschland, Software AG Consulting Services) jeweils durchgeführt haben. Der Gesamtbetriebsrat entscheidet z.B. über eingesetzte Technologien wie MS365, der lokale Betriebsrat über die Besetzung einer Position für den eigenen Standort. Es könnte zusätzlich darüber ein Konzernbetriebsrat gebildet werden, das wird aber in der Software AG nicht so abgebildet.
Alle vier Jahre muss ein Betriebsrat neu gewählt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten der Wahl, die Personenwahl (die Mitarbeiter mit den meisten Stimmen werden ins Gremium gewählt) und die Listenwahl (hier werden die Sitze nach dem Verhältnis der Stimmen jeder Liste verteilt). Dabei ist das Minderheitengeschlecht immer mit dem Prozentsatz im Gremium vertreten, wie es im Unternehmen vertreten ist. In der Software AG Darmstadt HQ gibt es ca. 30 % weibliche Mitarbeiter, entsprechend sind 30 % der Gremiumsmitglieder Frauen. Das Gremium wählt dann – unabhängig von den einzelnen Wahlergebnissen – aus den Reihen seiner Mitglieder den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Alle Betriebsratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
Die Größe der einzelnen Betriebsräte richtet sich nach der Größe der einzelnen Niederlassung. So gibt es z.B. Betriebsräte mit einem Gremiumsmitglied, Darmstadt als größte Niederlassung (mit mehr als 640 wahlberechtigten Mitarbeitern) hat 11 Gremiumsmitglieder und der Betriebsrat dort wurde schon im Jahre 1993 aufgestellt. Im Betriebsrat Darmstadt (HQ) sind mittlerweile zwei Mitarbeiter von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt und können sich ausschließlich der Betriebsratsarbeit widmen. Die Arbeit im Gremium wird unter den Mitgliedern aufgeteilt; dabei gibt es Ausschüsse, die vom Gesetz beschrieben werden, und selbst gewählte Ausschüsse oder Arbeitsgruppen.
Für einzelne Gruppierungen im Unternehmen gibt es zudem eigene Vertretungen, die von den Beteiligten selbst gewählt werden. Damit sollen besonders schutzbedürftige Gruppen besser unterstützt werden. Dafür gibt es die JAV für die Jugendlichen und Auszubildenden und die SBV als Schwerbehindertenvertretung. Beides ist für die Software AG und ihre Tochterfirmen vorhanden.
Es gibt in Deutschland darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Mitbestimmung. Die Software AG ist eine Aktiengesellschaft, hier besteht ein Aufsichtsrat. Aufgrund der Größe der Software AG findet das Gesetz der Drittelbeteiligung Anwendung, daher sind 2 der 6 Aufsichtsräte aus der Arbeitnehmerschaft rekrutiert. Diese werden alle vier Jahre von allen Mitarbeitern der Software AG und ihrer Tochterunternehmen gewählt und vertreten die Interessen der Mitarbeiter im Aufsichtsrat.